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Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an der Weiterbildung

Zur Weiterbildung Tiefenpsychologisch fundierte Suchttherapie kann zugelassen werden, wer einen Studienabschluss zum/r: 
 

 

 

 


 

Ärztin / Arzt

Diplom Psychologin, Diplom Psychologe bzw. konsekutiver Master in Psychologie mit Berechtigung zur Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten bzw. Psychotherapeutin

Diplom Sozialarbeiterin/Diplom Sozialarbeiter, Diplom Sozialpädagogin/Diplom Sozialpädagoge bzw. Bachelor in Sozialer Arbeit mit staatlicher Anerkennung

Für alle Berufsgruppen ist ein Arbeitsplatz mit dem zeitlichen Umfang von mindestens 50% der wöchentlichen Regelarbeitszeit während der Gesamtdauer der Weiterbildung im Bereich ambulanter, ganztägig-ambulanter oder stationärer medizinischer Rehabilitation Abhängigkeitskranker verbindlich.

Die therapeutische Tätigkeit im Arbeitsfeld Suchtrehabilitation mit der Ausrichtung auf den tiefenpsychologischen Ansatz stellt hohe Anforderungen an Persönlichkeit und Belastbarkeit der zukünftigen Therapeuten und Therapeutinnen. Darum wird die Eignung zur Weiterbildung geprüft durch ein Zulassungsinterview und ein Zulassungsseminar. 

 

Zulassungsinterview
WeiterbildungsleiterInnen der Arbeitsgemeinschaft Tiefenpsychologisch fundierte Suchttherapie (siehe entsprechende Liste) führen auf der Grundlage eines vorher schriftlich eingereichten Lebenslaufes das Zulassungsinterview durch. Das Interview fokussiert auf die Lebensgeschichte, die aktuelle Lebens- und Arbeitssituation, sowie Eignung und Motivation zur Teilnahme an der Weiterbildung. 

 

Das 2-tägige Zulassungsseminar führt in den tiefenpsychologisch fundierten Rehabilitationsansatz ein und bietet die Möglichkeit, die persönliche Eignung für die therapeutische Arbeit im Arbeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker zu prüfen. 

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