Dauer
Leistungsnachweise
Durchführung der Weiterbildung
Die dreijährige berufsbegleitende Weiterbildung zum/r Tiefenpsychologisch fundierten Suchttherapeuten/Suchttherapeutin erfolgt in 25 Blockseminaren von jeweils 3 – 4 Tagen von Mittwoch, bzw. Donnerstag bis Samstag und besteht in jedem Weiterbildungsjahr aus einer Kombination der Bausteine: Theorievermittlung, verfahrensspezifischer Methodik, Selbsterfahrung und fallzentrierter Supervision. Die Einzelsupervision sowie die Peergruppentreffen werden eigenständig organisiert. Ein begleitendes Literaturstudium wird gefordert. Selbsterfahrung und fallbezogene Supervision werden in Gruppen von max. 12 Teilnehmer und Teilnehmerinnen durchgeführt. Lehrinhalte, die bei anderen Instituten erworben wurden, können nicht anerkannt werden.
Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung ist auf drei Jahre angelegt. Im Fall von Ausfallzeiten wie z.B. Krankheiten und Elternzeiten kann auf Antrag beim Weiterbildungsträger eine Verlängerung, von maximal bis zu 12 Monaten, zugestanden werden, in der die versäumten Veranstaltungen nachzuholen sind.
Leistungsnachweise während der Weiterbildung
In enger Zusammenarbeit mit den WeiterbildungsleiterInnen und -leitern sind während der Weiterbildung folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
3 Verlaufsprotokolle (jeweils eins pro Weiterbildungsjahr)
2 Leitungsprotokolle (einer eigene Leitung)
2 Referate